2006-06-09

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16:23 Die Gratis-Konkurrenz

Ein-Euro-Jobs sollen den Langzeitarbeitslosen helfen. Der Erfolg ist umstritten, die Nebenwirkungen sind beträchtlich. Die Praxis zeigt: Die Billigjobs vernichten Arbeitsplätze Von Eva-Maria Thoms

Deutschlands Langzeitarbeitslose machen sich unentbehrlich. Wenn in Hamburg am Abend die letzten Bildungshungrigen aus der Volkshochschule im Harburg Carrée schlendern, ist es ein Arbeitsloser, der die Türen schließt, alle Räume kontrolliert und die Alarmanlage in Betrieb nimmt. Die städtischen Theater in Chemnitz suchten um den Jahreswechsel einen Theatermaler. Die Stelle blieb frei. Stattdessen malt jetzt ein arbeitsloser Kunstmaler an den Kulissen. Überall in Deutschland werkeln Arbeitslose in kommunalen Wirtschaftsbetrieben und Altenheimküchen. Sie wickeln und füttern Kleinkinder in Kitas, sie streichen Schultoiletten, sie putzen in Krankenhäusern. Sie trennen Müll in Recyclinghöfen, begleiten Behinderte zum Einkaufsbummel, renovieren Baudenkmäler und gehen in Altenheimen den Pflegerinnen zur Hand. Überall in Deutschland sind Langzeitarbeitslose bei Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und Selbsthilfeorganisationen sehr gefragt. Und viele leisten hervorragende Arbeit.

Seit die Hartz-IV-Gesetze zu Beginn des vergangenen Jahres in Kraft getreten sind, treibt die Verwaltung der Arbeitslosen in Deutschland immer seltsamere Blüten. Erst in der vergangenen Woche rügte der Bundesrechnungshof in einem Bericht an den Bundestag die Arbeit der so genannten Arges, der Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagentur, die nun vor Ort die Arbeitslosen verwalten und vermitteln. Nach dem Urteil des Bundesrechnungshofes sind die neu gegründeten Behörden mit ihrer Arbeit völlig überfordert. Arbeitslose warten monatelang auf erste Vermittlungsbemühungen des Amtes, die Anträge auf Arbeitslosengeld II werden schlampig geprüft. Gravierende Mängel hat der Rechnungshof auch bei der Handhabung der Ein-Euro-Jobs festgestellt. Ein Viertel der Stellen verstoßen gegen die gesetzlichen Anforderungen: Die Arbeitslosen werden für Tätigkeiten eingesetzt, die nicht im öffentlichen Interesse, nicht zusätzlich oder nicht wettbewerbsneutral sind. Bei weiteren 50 Prozent der untersuchten Fälle konnte erst gar nicht geprüft werden, ob die Stellen dem Gesetz entsprechen: Die Vermittler hätten keine verlässlichen Kenntnisse gehabt, was ihre Arbeitslosen in diesen Ein-Euro-Jobs überhaupt tun.

Wie brisant die Erkenntnisse des Bundesrechnungshofs in Sachen Ein-Euro-Jobs sind, erschließt sich erst auf den zweiten Blick. Mit den Ein-Euro-Jobs – im Amtsdeutsch »Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung« – hat der Gesetzgeber de facto ein attraktives Angebot unschlagbar günstiger Arbeitskräfte vor allem für kommunale und gemeinnützige Arbeitgeber geschaffen. Im Gegensatz etwa zu Mitarbeitern aus Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) kostet der Ein-Euro-Jobber seinen Arbeitgeber nämlich gar nichts. Das gab es auch vor Hartz IV. Bis zu 200.000 Sozialhilfeempfänger schickten die Ämter damals in Eingliederungsjobs, um sie wieder an einen geregelten Tagesablauf zu gewöhnen. Geändert hat sich: Statt der Problemfälle vom Sozialamt bekommt man heute kostenlos auch hoch qualifizierte und hoch motivierte Hilfskräfte – vom gestandenen Handwerker über die pädagogische Fachkraft bis hin zu Informatikern oder Ingenieuren. Dass diese Ein-Euro-Jobber die Arbeit ganz normaler Mitarbeiter erledigen, könnte nur durch gewissenhafte Kontrolle und Aufsicht der Arbeitsverwaltung verhindert werden. Diese Kontrolle, sagt nun der Bundesrechnungshof, hat in 75 Prozent der Fälle versagt. Damit aber stehen die Ein-Euro-Jobs in dringendem Verdacht, Arbeitsplätze zu vernichten.

Die Ein-Euro-Jobs gehören zu jenem Typ politischer Maßnahmen, bei dem Welten liegen zwischen dem eigentlich beschlossenen Gesetz und seiner öffentlichen Kommunikation. Beschlossen wurde im neuen Paragraf 16 SGB II ein Instrument, das in erster Linie auf die Förderung der Arbeitslosen zielt, die derzeit auf dem Arbeitsmarkt keine Chance haben. Dafür wurden strenge Kriterien formuliert. Der Ein-Euro-Job muss individuell auf die Förderbedürfnisse des Arbeitslosen zugeschnitten sein, die Arbeit muss im öffentlichen Interesse liegen, und sie muss vor allem zusätzlich sein. Allein diese strengen Anforderungen machen die Jobs zu einem typischen Einzelfallinstrument.

Kommuniziert wurde anderes: Der damalige Arbeits- und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement präsentierte die Ein-Euro-Jobs mit einer gehörigen Portion Populismus als Programm, um auf Dauer 600.000 Langzeitarbeitslose von der Straße zu holen. Die Bundesagentur für Arbeit muss inzwischen feststellen, dass in der Praxis mehr nach dem Wort des Ministers als nach dem Geist des Gesetzes gehandelt wird. »Ein solches Instrument muss in der Arbeitsvermittlung immer die Ultima Ratio sein, wenn alle anderen Bemühungen gescheitert sind«, betont Ulrich Waschki, Sprecher der Bundesagentur. »Stattdessen stellen wir leider fest, dass manche Arges die Arbeitsgelegenheiten als häufigstes Instrument einsetzen.« Tatsächlich sind die Ein-Euro-Jobs vom Start weg zum meistgenutzten Mittel der so genannten Eingliederungs-Förderung aufgestiegen. Bis zum Ende des vergangenen Jahres sind insgesamt 630.000 Langzeitarbeitslose in die meist auf sechs Monate begrenzten Jobs vermittelt worden. Auch im April 2006 waren wieder 256.000 Arbeitslose in Ein-Euro-Jobs tätig.

An Arbeit für all die Hilfskräfte von den Jobcentern herrscht kein Mangel. Ein Land, das seit Jahren für rund fünf Millionen Arbeitskräfte schlichtweg keine Verwendung mehr zu haben scheint, entwickelt hier – wo Arbeit gar nichts kostet – viel Kreativität bei der Schaffung von vorgeblich zusätzlichen Arbeitsplätzen. Dass dies nicht mit rechten Dingen zugehen kann, haben vor dem Bundesrechnungshof schon andere Beobachter festgestellt. Bereits im Herbst des vergangenen Jahres hat der Sozialrechtler Stephan Rixen in der Fachzeitung Neue Juristische Wochenschrift NJW dargelegt, dass »Ein-Euro-Jobs flächendeckend unter Verstoß vor allem gegen das Kriterium der Zusätzlichkeit installiert werden« – ganz einfach, weil die »Zusätzlichkeit« einer Arbeit schwer zu überprüfen ist.

Was sind »zusätzliche Arbeiten« im Kartoffelschälbetrieb?

Auch im Bundessozialgericht in Kassel wird der Boom der »Arbeitsgelegenheiten« im Lande mit größter Sorge verfolgt. Das Arbeitsmarktinstrument Ein-Euro-Job, warnen oberste Sozialrichter, habe sich weitgehend verselbstständigt. Losgelöst von den gesetzlichen Vorschriften, schafften Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Jobvermittler unter den Augen der Arbeitsverwaltung eine ganz neue Subkultur von nichtständigen Beschäftigungsverhältnissen.

Einen Ein-Euro-Jobber vom Amt zu bekommen, scheint vielerorts erschreckend einfach. Utz Krahmer, Professor am Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Düsseldorf, hat die Praxis der Ein-Euro-Jobs im Auftrag eines regionalen Wohlfahrtsverbandes untersucht und stieß dabei auf zahlreiche Merkwürdigkeiten. »Bisher hat mir noch niemand erklären können, was zusätzliche Tätigkeiten im Kartoffelschälbetrieb sind«, nennt Krahmer ein Beispiel. Immer wieder stieß er auf Arbeitsgelegenheiten, deren Zusätzlichkeit allein mit Begriffen wie »Hilfe bei«, »Unterstützung von« oder »Assistenz bei« belegt wurde. Dabei dürfen die Arbeitslosen ausdrücklich nicht eingesetzt werden, um das Stammpersonal bei der täglichen Arbeit zu entlasten. »Zusätzliche Arbeit im Sinne des Gesetzes kann immer nur das Sahnehäubchen obendrauf sein«, definiert der Jurist. »Bei einer Kommune wären das Tätigkeiten, die die Stadt ohne Ein-Euro-Kräfte nicht erledigen würde und zu denen sie gesetzlich auch nicht verpflichtet ist. Bei freien Trägern gilt als Maßstab der Standard der bestausgestatteten Konkurrenzeinrichtung der Region.«

»Um Missbrauch zu erkennen, muss man den Betrieb gut kennen und den Stellenkegel der vergangenen Jahre untersuchen«, erklärt die Professorin Helga Spindler vom Fachbereich Bildungs- wissenschaften der Universität Duisburg-Essen. »Dann erst sehen Sie: Ein Krankenhaus hat vor fünf Jahren die hauseigenen Putzkräfte entlassen und einen externen Reinigungsdienst beauftragt. Aus Geldmangel wurde dann der Reinigungstakt gestreckt: Es wird nur noch jeden zweiten Tag geputzt, dann nur noch jeden dritten Tag. Und jetzt werden Ein-Euro-Jobber für die »zusätzliche Reinigung« der verdreckten Toiletten angefordert.« Die Positivlisten und Ideensammlungen für Ein-Euro-Jobs, urteilt Helga Spindler, »sind nichts anderes als eine Auflistung aller unterfinanzierten Bereiche unserer Gesellschaft«. Ein-Euro-Jobs entstehen dort, wo Personal abgebaut wurde – und wird.

In Schulen bei der Hausaufgabenbetreuung, in Kindertagesstätten und in der Altenhilfe werden längst flächendeckend Ein-Euro-Jobber eingesetzt«, weiß Hille Gosejacob-Rolf, die Vorsitzende des Berufsverbandes für soziale Arbeit DBSH. Sie macht den Einsatz der Jobber inzwischen für einen massiven Qualitätsverlust in der Sozialarbeit und der Pflege verantwortlich, bis hin zu gefährlichen Auswüchsen. Gosejacob-Rolf kennt Fälle, in denen Ein-Euro-Jobber in Altenheimen Arbeit erledigen, die eigentlich nur von Fachkräften geleistet werden darf: Sie verabreichen Medikamente, helfen beim Essen und bei der Körperpflege. Die Namen der Einrichtungen will sie nicht nennen. Sie hat versucht, solche Fälle im Gespräch mit den Altenheimträgern und den verantwortlichen Arges zu klären. »Seitdem habe ich Klagedrohungen auf dem Tisch.«

Wer die Praxis der Ein-Euro-Jobs untersuchen will, stößt vielerorts auf bemerkenswerte Intransparenz. In Hamburg etwa weigert sich der Senat, der Bürgerschaft eine komplette Liste der Maßnahmeträger und der von ihnen vermittelten Ein-Euro-Jobs herauszugeben. Die Behörden argumentieren hier wie anderswo mit dem Wettbewerbsschutz der Maßnahmeträger. Das sind die Beschäftigungsgesellschaften und Bildungsunternehmen, die in fast allen Kommunen im Auftrag der Arges die Vermittlung der Langzeitarbeitslosen in die Eingliederungsjobs übernehmen.

In Berlin versuchte der Senat, selbst die städtische Personalvertretung in Sachen Ein-Euro-Jobs außen vor zu halten. Die Personalräte haben sich vor dem Verwaltungsgericht ihr Informations- und Zustimmungsrecht erstritten. »Wir bekommen erst jetzt langsam einen Überblick«, sagt die Hauptpersonalrätin Monika Schmidt. Von den 30.000 Berliner Langzeitarbeitslosen in »Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung« arbeiten rund 15.000 im öffentlichen Dienst. »In den Bezirken ist zum Teil schon jeder vierte Beschäftigte ein Ein-Euro-Jobber«, sagt Monika Schmidt. Im Bezirk Steglitz gehen den 120 städtischen Angestellten in der Grünpflege 300 Arbeitslose zur Hand. Und der Problembezirk Neukölln beschäftige allein in seinen Schulen rund 450 Ein-Euro-Kräfte.

Die Produktion von Kirchenmöbeln wäre eigentlich ein Fall für den Markt

Seit die Personalräte sich gegen die Ein-Euro-Jobs an den Schulen sperren, zeigt sich, dass die Arbeit der Jobber vor Ort ganz und gar nicht als zusätzlich empfunden wird. Angesichts des drohenden Entzugs der arbeitslosen Hilfskräfte, die etwa Schulgärten und Schulbüchereien betreuen, aber auch in Klassen mit schwierigen Schülern zur Unterstützung der Lehrer mit in den Unterricht gehen, laufen Eltern, Lehrer und Schulleiter Sturm gegen ihre Personalvertreter. Hauptpersonalrat Uwe Januszewski sieht sich durch die Proteste sogar bestätigt: »Rund 90 Prozent der Ein-Euro-Jobs im öffentlichen Dienst sind rechtswidrig, weil hier Pflichtaufgaben des Staates erledigt werden.«

Auch Ralf Steiner, Leiter des Jobcenters der Ruhrgebietsstadt Essen, kennt den Effekt, dass Beschäftigte in sozialen Einrichtungen aus schierer Not eine Logik übernehmen, nach der alles zusätzliche Arbeit ist, was man nicht bezahlen kann oder will. Mitarbeitervertreter von Altenheimen berichteten ihm, dass sie von ihren Kollegen unter Druck gesetzt werden, der Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten zuzustimmen – »mit dem Argument, dass sie die Arbeit allein nicht mehr schaffen«. Die Hoffnung auf Verstärkung durch reguläre Kollegen haben sie längst aufgegeben.

Wenige hundert Meter entfernt, im Essener Gewerkschaftshaus, winkt Werner Krusenbaum nur ärgerlich ab, wenn er nach den Ein-Euro-Jobs gefragt wird. »Ich habe noch keine Stelle gesehen, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht«, urteilt der ver.di-Gewerkschaftssekretär. Dabei werden in Essen sämtliche Arbeitsgelegenheiten von den Mitarbeitervertretungen – soweit vorhanden – abgesegnet. Zu oberflächlich, weiß Krusenbaum. »Da prüft niemand nach, welche Stellen, die vorher befristet vergeben waren, nicht mehr verlängert werden. Und erst recht wird nicht über den Tellerrand des eigenen Betriebes hinausgesehen.« Er berichtet von einem Altenheim, das in der Küche Stellen für Ein-Euro-Jobber geschaffen hat, laut Stellenbeschreibung zur Erhöhung der Speisenvielfalt für die Heimbewohner. »Die haben Kuchen gebacken«, weiß Krusenbaum, »und der Bäcker um die Ecke, der bis dahin den Kuchen für den Nachmittagskaffee der alten Leute geliefert hat, war auf einen Schlag pro Monat 3.000 Euro Umsatz los. Der hat dann seinen Gesellen entlassen.«

So sind auch in der Privatwirtschaft Arbeitsplätze durch die neue Gratis-Konkurrenz bedroht. Ingeborg Böhme hat als Geschäftsführerin der Kreishandwerkschaft Halle-Saalkreis die Möglichkeit, Einspruch gegen Ein-Euro-Jobs zu erheben, wenn sie zur Konkurrenz für Handwerksbetriebe werden. Kürzlich hat sie zum Beispiel eine ABM-Stelle bei der Kirche abgelehnt. Die Produktion von Kirchenmöbeln schien ihr doch eher ein Fall für den Markt zu sein. Im Handwerk ist dieser Auftrag dennoch nicht gelandet. Eine Jugendwerkstatt machte das Rennen – und ließ die Möbel von Ein-Euro-Jobbern bauen. Wer Ingeborg Böhme fragt, wie man die Verdrängung von Arbeitsplätzen verhindern kann, muss auf die Antwort nicht lange warten. »Weg mit den Ein-Euro-Jobs!«, fordert die Handwerksvertreterin kategorisch.

Von dem weitgehenden Kontrollverlust der Arbeitsverwaltung über die Ein-Euro-Jobs hat man vor der Rüge des Bundesgerichtshofs in offiziellen Stellungnahmen nie etwas gehört oder gelesen. Stattdessen wird in Schriften wie dem letztjährigen Arbeitsmarktreport »Vorrang für die Anständigen« des damaligen Clement-Ministeriums munter fabuliert, dass die Arges »immer präzisere Stellenbeschreibungen für den Einsatz von Zusatzjobbern« festlegten und sie »in der Praxis überprüfen« würden. Wenn der Bundesrechnungshof ein gutes halbes Jahr später feststellt, dass 75 Prozent aller untersuchten Ein-Euro-Jobs gar nicht ernsthaft geprüft wurden, dann hatte das Ministerium entweder keine Ahnung – oder es hat gelogen.

Heute verweist das Bundesarbeitsministerium angesichts der Rechnungshof-Kritik auf die anstehende Überprüfung der Arbeitsmarktinstrumente, die für 2008 vorgesehen ist. Der Deutsche Städtetag, dessen Mitglieder gleich in zwei Funktionen mit den Ein-Euro-Jobs befasst sind – nämlich als Arbeitgeber der kostenlosen Hilfskräfte und in den Arges als Genehmigungsbehörde und Vermittler – entschuldigt die Missstände mit »Anlaufschwierigkeiten« und behauptet unbeirrt: »Je mehr die Umsetzung des Sozialgesetzbuchs II vorangeht, desto besser entwickeln sich die Überprüfbarkeit der Konzepte und der zielgerichtete Einsatz der Zusatzjobs«.

Bleibt zu fragen: Was bringen die Ein-Euro-Jobs den dort eingesetzten Arbeitslosen – jenseits der beglückenden, auf sechs Monate begrenzten Erfahrung, endlich wieder sinnvolle Arbeit leisten zu dürfen? Inzwischen präsentieren die Arges erste Vermittlungsbilanzen für Ein-Euro-Jobber mit zum Teil beeindruckenden Quoten zwischen 15 und 25 Prozent. Auch hier ist Papier oft geduldig. Neben Zeit- und Leiharbeitsverträgen werden auch bloße Fort- und Weiterbildungskurse als Vermittlung deklariert. Die Sozialagentur Mülheim/Ruhr peppte ihre Vermittlungsstatistik sogar auf, indem sie die Vermittlung von Ein-Euro-Jobbern in vierwöchige unbezahlte Praktika bei der Handelskette plus mitzählte.

Die Bundesagentur für Arbeit hat im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben 1,1 Milliarden Euro für Ein-Euro-Jobs ausgegeben. Und viele Städte haben angekündigt, die Zahl der Eingliederungsjobs noch deutlich ausbauen zu wollen.

© DIE ZEIT, 01.06.2006